Im Jahr 2013 wurden 150.000 Einbrüche in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Dies ist der höchste Stand seit 1998. Der durch diese Einbrüche entstandene Sachschaden beläuft sich auf 430 Millionen Euro. Über 40 Prozent der Einbrüche ließen sich verhindern, wenn Sicherheitseinrichtungen vorhanden wären. Täter würden auf der einen Seite durch offensichtliche Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Kameratechnik oder Beleuchtungssysteme, abgeschreckt werden. Auf der anderen Seite könnten Präventivmaßnahmen, wie Gegensprechanlagen, Videoüberwachung oder Einbruchmeldeanlagen, zum Scheitern des Einbruchs führen.
Wer kann einen Förderantrag für Einbruchschutz beantragen?
Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes haben aus den oben genannten Gründen das Konzept „Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände“ erarbeitet. Teil dieses Konzepts ist die Förderung des Einbruchschutzes durch die KFW.
Einen Förderantrag kann sowohl ein privater Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen als auch ein Mieter stellen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen /-genossenschaften ist es möglich, die Förderung zu beantragen. Die tatsächliche Förderung ist entweder ein zinsgünstiger Kredit für alle Antragsberechtigten oder ein Investitionszuschuss für Privatpersonen.
Welche Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen werden gefördert?
Neben einbruchhemmenden Fenstern, Türen, Schlössern und Rollläden werden auch Alarmanlagen, Beleuchtungsanlagen sowie Technik zur Besucherüberprüfung gefördert. Die letztgenannten dienen besonders der Einbruchsprävention, sodass keinerlei Schaden an ihrem Privateigentum entsteht. Durch eine geeignete Türkommunikation mithilfe von Weitwinkelspionen, Gegensprechanlagen oder Videokameras im Eingangsbereich können unerwünschte Personen effektiv vom Betreten abgehalten werden.
„Der beste Einbruchschutz nützt nichts, wenn Sie die Täter versehentlich selbst hereinlassen.“ (KFW). Alarmanlagen beziehungsweise Einbruchmeldeanlagen machen durch optisch/akustische Signale oder Telefonaufschaltung auf einen Einbruch aufmerksam und dienen somit der Abschreckung des Eindringlings.
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